Häufig gestellte Fragen
- Was ist der NSV und wozu gibt es ihn?
Der NSV ist ein Verband (Körperschaft öffentlichen Rechts), welcher die Entwässerung des Verbandsgebietes überwacht. Er trägt Sorge dafür, dass jedes Mitglied seinen Pflichten nachkommt und vertritt die Interessen der Verbandsmitglieder gegenüber Dritten. Es sollen Schäden durch nicht oder nicht schnell genug abfließendes Oberflächenwasser (Dauer-/Starkregen) möglichst verhindert werden. In diesem Zusammenhang ist der Zustand der Gewässer (Gräben/Wettern) von zentraler Bedeutung.
- Warum bin ich Mitglied? Kann ich aus dem NSV austreten?
Mitglied ist man automatisch, hat man eine Liegenschaft/Grundstück im Verbandsgebiet. Ein Austritt ist somit nur durch Verkauf/Eigentümerwechsel des Grundstücks möglich.
- Warum muss ich zahlen, obwohl ich mein Grundstück verkauft habe?
Die Zahlung erfolgt jährlich zum Beginn des Kalenderjahres und gilt immer vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres.
- Welche Pflichten habe ich? Was muss ich konkret tun?
Die Pflicht eines jeden Mitglieds ist es, das Gewässer fließfähig zu halten. Das heißt, Pflanzen, anderen Bewuchs oder Fremdkörper aus dem Gewässer zu entfernen. Außerdem dürfen keine Fremdkörper/Dämme/Bauwerke in das Gewässer eingebracht werden. Dazu zählen auch Uferbefestigungen in Form von (Holz-)Wänden oder Ähnlichem. Mit jeglichen Bebauungsmaßnahmen oder Bepflanzungen ist entlang der Gewässerkante ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zum Gewässer zu halten.
- Wann findet die Grabenschau statt?
Bei der Grabenschau wird einmal im Jahr der Zustand der Gewässer überprüft. Sie findet meist im Oktober statt. Die genauen Termine sind auf der Homepage unter „Termine“ einsehbar. Zu beachten ist allerdings, dass sich das Gewässer immer in fließfähigem Zustand befinden muss, nicht nur zum Zeitpunkt der Grabenschau.
- Wie reinige ich das Gewässer?
Es gibt unterschiedliche Wege das Gewässer zu reinigen, abhängig beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten und Aufwand. Teils ist der Graben mit einer Hake/einem Grabenhaken leicht auszuziehen und so von Pflanzen/Bewuchs zu befreien. Es kann auch ein Reinigungsunternehmen beauftragt werden, welches die Arbeiten für Sie erledigt, die Kosten dafür sind jeweils selbst zu tragen und werden nicht vom NSV übernommen. Beispielsfirmen finden Sie auf der Homepage unter „Reinigungsfirmen“. Selbstverständlich können auch andere Firmen beauftragt werden, aufgeführt sind lediglich Beispiele. Bei geteilten Gräben auch eine Absprache mit dem Nachbarn ratsam, um sich beispielsweise Kosten zu teilen oder andere private Regelungen zu vereinbaren.
